Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 10 Beschäftigten legt die Kommission delegierte Rechtsakte fest, um Standards der Berichterstattung vorzusehen, die in Bezug auf die Kapazitäten, Merkmale und Möglichkeiten von KMU angemessen ausfallen. In diesen Standards wird ebenfalls spezifiziert, welche Informationen von KMU zu erbringen sind und wie diese strukturell ausfallen müssen.
Zu berichtende Informationen
Es wird in Zukunft ein Bericht verlangt, der alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind. Beschrieben werden sollen:
Zusätzlich sollen Unternehmen auch Informationen über immaterielle Vermögenswerte und das Verfahren zur Ermittlung der Informationen in den Bericht integrieren.
Insgesamt soll der Bericht zukunftsorientierte und rückblickende sowie qualitative und quantitative Informationen enthalten, ggf. auch mit Informationen über die Wertschöpfungskette des Unternehmens. Details, die aus Gründen des Wettbewerbs nicht vom Unternehmen genannt werden wollen, müssen nicht veröffentlicht werden, wenn das zuständige Mitgliedsland dies erlaubt hat.
Die geforderten Angaben sollen zukünftig im Lagebericht des Geschäftsberichts enthalten sein. Dieser soll spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende erscheinen. Die Veröffentlichung soll zudem in einem maschinenlesbaren Format erfolgen.
Die angegebenen Nachhaltigkeitsinformationen sind darüber hinaus verpflichtend extern zu prüfen.
Zeitlich abgestuftes Verfahren
Die Berichtspflicht startet in einem abgestuften Verfahren. Die untenstehende Übersicht zeigt auf, wann welche Unternehmen betroffen sein werden: