Nachhaltige Finanzierung

Für die Umgestaltung der EU-Wirtschaft zur Erreichung der Ziele in Klima-, Umwelt- und sozialen Nachhaltigkeitsaspekten sind umfangreiche private und öffentliche Investitionen erforderlich. Die Unternehmen benötigen Zugang zu Kapital, um ihre nachhaltigen Aktivitäten zu finanzieren. Dies erfordert den Aufbau eines nachhaltigen Finanzwesens. Die EU selbst finanziert indirekt über Intermediäre wie Banken oder Fonds. Einer der größten Geldgeber im Bereich Klimaschutz ist beispielsweise die Europäische Investment Bank (EIB).

Konkrete Ziele & Chancen

Nachhaltige Finanzierung macht Nachhaltigkeitsüberlegungen zum Bestandteil der finanziellen Entscheidungsfindung. Dies bedeutet mehr klimaneutrale, energie- und ressourceneffiziente Projekte. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten wird zudem die Auswirkungen von Naturkatastrophen sowie von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsproblemen, die sich auf die Wirtschaft und Finanzmärkte auswirken können, abmildern.

Konkrete Ziele und Chancen sind dabei:

  • Ausbau der nachhaltigen Finanzierung, um die derzeitige Investitionslücke zu schließen

  • Gewährleistung grenzübergreifend kompatibler Märkte für nachhaltige Finanzanlagen und zur Vermeidung von Fragmentierung

  • Erschließung von Synergien und dadurch Erzielen von Größenvorteilen

  • Vorteile für Investoren: Größere Auswahl an Projekten und grünen Finanzierungsprodukten, um die schnell wachsende Nachfrage zu befriedigen

  • Vorteile für Unternehmen: Neue Finanzierungsquellen über die globalen Kapitalmärkte und den Finanzsektor weltweit

Handlungsschwerpunkte


Finanziell

Die in den entsprechenden Verordnungen definierten finanziellen Handlungsschwerpunkte lassen sich in zwei Hauptmaßnahmen zusammenfassen:

Eine einheitliche Klassifizierung: die grüne Taxonomie

Die Taxonomie-Verordnung veranlasst ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten. Um als nachhaltig zu gelten, muss eine Investition zu mindestens einem von 6 Umweltzielen beitragen und darf dabei auch keinem anderen zuwiderlaufen (“Do No Significant Harm-Prinzip”). Soziale und menschenrechtliche Mindeststandards müssen ebenfalls erfüllt werden.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Verbesserte Offenlegungen durch Hersteller und Vertreiber von Finanzprodukten gegenüber Endanlegern. Die Finanzmarktteilnehmer müssen ihren Kunden die Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf die Finanzerträge und die Auswirkungen ihrer Anlageentscheidung auf die Nachhaltigkeit offenlegen. Dazu gehören auch neue Kategorien von Klima-Benchmarks und ESG-Angaben als Orientierungshilfe für Anleger, die eine klimabewusste Anlagestrategie verfolgen wollen.



Nicht-finanziell

CSR-Berichtspflicht

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen werden sich zukünftig tiefgreifend ändern. Dies geht aus der neuen Richtlinie “Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)” vom 14.12.2022 zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU Kommission hervor. Sie ersetzt die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung und ist seit dem 5. Januar 2023 in Kraft. Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Berichtspflicht von Unternehmen ausweiten.

Die Berichtspflicht wird sich nach folgendem Zeitplan auf die Unternehmen auswirken:

Geschäftsjahr 2024:
Unternehmen, die bereits der Non Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen.

Geschäftsjahr 2025:
Große Unternehmen, die bisher noch nicht berichtspflichtig sind.

Geschäftsjahr 2026:
Börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Geschäftsjahr 2028:
Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. € in der EU, wenn sie mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Wegweisende Dokumente der EU