Um das EU-Klimaziel für 2030, eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55%, zu erreichen, sind laut Kommission jedes Jahr Investitionen in Höhe von rund 350 Milliarden Euro erforderlich. Um diese Summe pro Jahr zu mobilisieren, werden zwei Ansätze parallel versorgt.
Die Offenlegungspflichten von Nachhaltigkeitsbestrebungen soll Transparenz für Investoren und Banken schaffen und dazu führen, dass nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen der Zugang zu Finanzierungen erleichtert wird. Erwartet wird zudem, dass nachweislich nachhaltige Unternehmen in der öffentlichen Wahrnehmung echte Wettbewerbsvorteile generieren können.
Mit der neuen CSR-Richtlinie (CSRD) werden deutlich mehr Unternehmen berichtspflichtig.
Die Berichtspflicht startet in einem abgestuften Verfahren. Die untenstehende Übersicht zeigt auf, wann welche Unternehmen betroffen sein werden:
Ein ausführliches und transparentes Berichtswesen bezüglich der Ökologie und dem sozialen Engagement betroffener Unternehmen, bringt neben dem Mehraufwand auch viele Vorteile mit sich. Intern können beispielsweise Schwachstellen im Energieverbrauch aufgedeckt und optimiert werden, gleichzeitig wird das Employer Branding und Image gesteigert und das Ansehen von Kunden und Geschäftspartnern steigt an. Des Weiteren legen immer mehr Investoren und Kapitalgeber Wert auf eine umfangreiche Dokumentation im CSR-Bereich.
Die EU finanziert direkt über Intermediäre wie z.B. die Europäische Investitionsbank (EIB) oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF). Zusätzlich mindert die InvestEU-Garantie das Risiko bei privater Investition in Nachhaltigkeit.
Bei der Vorbereitung, Entwicklung, Strukturierung und Umsetzung von Investitionsprojekten sowie des Aufbaus von Kapazitäten unterstützt die InvestEU-Beratungsplattform.