Nachhaltiges Wirtschaften

Die EU-Wirtschaft soll durch die Maßnahmen des Green Deals in die Lage versetzt werden, den grünen und digitalen Wandel mit anzuführen und weltweit noch wettbewerbsfähiger zu werden. Dies stellt gerade die Unternehmen im Bereich mittelständische Industrie vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig bietet sich ihnen mit der Transformation hin zu saubereren Technologien und Produkten aber auch die Chance zur Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen für neue Märkte und neue Arbeitsplätze.

Konkrete Ziele & Chancen

  • Investitionen in eine kohlenstoffarme Wirtschaft  

  • Innovationsvorsprung bei Nutzung biobasierter Stoffe

  • Stärkung des Systems zur Bepreisung von CO2-Emissionen in der Industrie, z.B. auch CO2-Grenzausgleichsmechanismus

  • Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden im Baugewerbe, wodurch ein erhöhter Bedarf an lokalen Arbeitskräften entsteht

  • Elektrifizierung der Wirtschaft und umfassende Nutzung erneuerbarer Energien, wodurch mehr Arbeitsplätze in diesen Sektoren entstehen

  • Zunehmender Absatz von sauberen Neufahrzeugen und umweltfreundlichen Kraftstoffen, wodurch neue Chancen für die Automobilindustrie entstehen

Update

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustement Mechanism, CBAM) soll ab Januar 2026 vollständig in Kraft treten. Aktuell läuft die finale Vorbereitungsphase.

EU-Industriestrategie



Die Industriestrategie zielt darauf ab, die europäische Industrie durch Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zukunftsfähig zu machen. Im Jahr 2025 wurde diese Strategie durch den Clean Industrial Deal weiterentwickelt, der gezielt Investitionen in saubere Technologien, kritische Infrastruktur und resilientere Wertschöpfungsketten fördert.

Zentrale Schwerpunkte:

  • Harmonisierung von Normen und Standards, besonders in unternehmensnahen Dienstleistungen

  • Unterstützung von KMU und Start-ups durch Industrieallianzen und gezielte Förderprogramme

  • Reduktion strategischer Abhängigkeiten in Bereichen wie Rohstoffe, Batterien, Wasserstoff, Halbleiter und digitale Technologien

  • Förderung von Technologien mit geringem CO2-Ausstoß über Programme wie Horizont Europa

  • Monitoring und Steuerung anhand von 14 industriellen Ökosystemen in enger Abstimmung mit Stakeholdern

  • „Transition Pathways“ (wirtschaftliche Transformationspfade): Für alle industriellen Ökosysteme wurden oder werden Transformationspfade erarbeitet. Sie dienen als Leitlinien für den Übergang zu einer grünen, digitalen und resilienten Wirtschaft. Aktuell sind folgende Transformationspfade einsehbar. Beispiele:

  • Tourism

  • Proximity & Social Economy

  • Chemicals

  • Construction

  • Textiles

  • Mobility

  • Agri-food

  • Retail

  • Aerospace

  • Eine aktuelle Übersicht über alle Transition Pathways finden Sie auf der offiziellen EU-Webseite.

01. Agri-Food
02. Aerospace & Defense
03. Retail
04. Construction
05. Mobility-Transport-Automotive
06. Cultural and Creative IndustriesElectronics
07. Electronics
8. Proximity & Social Economy
9. Energy intensive industries
10. Digital
11. Health
12. Energy-Renewables
13. Textiles
14. Tourism

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft


Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft  ist ein wichtiger Bestandteil des Green Deals und wurde zusammen mit der Industriestrategie im März 2020 vorgelegt.

Konkret sieht der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 45 Maßnahmen bis 2030 vor (v.a. in den Bereichen Ressourceneffizienz und Recycling). Kernanliegen ist eine möglichst langanhaltende Wiederverwendbarkeit von Ressourcen zu ermöglichen.

Seit 2023/24 wurden viele dieser Maßnahmen rechtlich verankert und durch den Clean Industrial Deal 2025 weiter gestärkt. Der Clean Industrial Deal ergänzt den Aktionsplan durch Investitionen, Standards und Marktanreize für zirkuläre Geschäftsmodelle – insbesondere für KMU.

Insbesondere folgende Schwerpunkte sind von Bedeutung:
  • 1. Nachhaltige Produkte als Standard
    Mit der 2024 verabschiedeten EU-Ökodesign-Verordnung gelten künftig strenge Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung und Ressourceneffizienz von Produkten.

  • 2. Verbraucherschutz und Reparaturrechte
    Die geplante EU-Richtlinie für ein “Recht auf Reparatur” stärkt Verbraucher beim Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturdiensten und Software-Updates. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, transparente und überprüfbare Umweltangaben zu machen (Richtlinie über Umweltaussagen in Verhandlung).

  • 3. Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffe
    Ziel ist eine weitgehende Vermeidung von Abfällen durch Kreislaufnutzung. Die 2024 beschlossene Verpackungsverordnung schreibt verbindliche Recyklatquoten und Mehrwegpflichten vor.

  • 4. Fokus auf ressourcenintensive Branchen
    Branchen mit hohem Kreislaufpotential – z.B. Bauwirtschaft, Textilien, Elektronik, Batterien, Lebensmittel – werden durch gezielte Maßnahmen adressiert. In diesen Sektoren können laut EU bis zu 50% der notwendigen Emissionsreduktionen für die Klimaziele 2030 realisiert werden.

Elektronik & IKT


Existiert:

Geplant:

  • 'Recht auf Reparatur'-Richtlinie (voraussichtlich 2025)

  • Verbot geplanter Obsoleszenz (Diskussion auf EU-Ebene)

  • Erweiterte Herstellerverantwortung für IKT-Produkte

Batterien & Fahrzeuge


Existiert:

Geplant:

  • Überarbeitung der Altfahrzeug-Richtlinie (erwartet ab 2026/2027)

  • Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität

  • Überarbeitung der Altöl-Richtlinie und Bauprodukteverordnung

Verpackungen


Existiert:

Geplant:

  • EU-Kennzeichnung für Mülltrennung (Trennhinweise)

  • Regelung zu recyceltem Kunststoff in Lebensmittelkontaktmaterialien (nicht-PET)

  • Trinkwasseranlagen im öffentlichen Raum

Kunststoffe


Existiert:

Geplant:

  • Verbindliche Rezyklatanteile für Kunststoffprodukte

  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung im Bau, Fahrzeug- und Verpackungsbereich

  • Strategie gegen unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik (z.B. aus Reifen, Textilien)

Textilien


Existiert:

Geplant:

  • Getrennte Sammlung von Alttextilien

  • Vorgaben zur Wiederverwendung und zum Textilrecycling (in Vorbereitung, Rechtsakt erwartet 2025/2026)

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (erwartet 2025)

Bauwirtschaft und Gebäude


Existiert:

Geplant:

  • Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt

Lebensmittel, Wasser & Nährstoffe


Existiert:

Geplant:

  • Maßnahmen für nachhaltigen Lebensmittelvertrieb und -verbrauch

  • Maßnahmen zum Ersatz von Einwegverpackungen (v.a. in Gastronomie und Einzelhandel)

  • Plan für integriertes Nährstoffmanagement (2023 veröffentlicht, Umsetzung läuft)

Wegweisende Dokumente der EU