10. Februar 2025

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Das ändert sich

Allgemein | Nachhaltiges Wirtschaften | Überarbeitung von Prozessen

Am 11. Februar 2025 tritt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging & Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft. 18 Monate später, also voraussichtlich im Jahr 2026, wird sie rechtsverbindlich. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, Recycling zu fördern und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Weniger Verpackungsmüll: Unnötige Verpackungen müssen vermieden, Gewicht und Volumen reduziert werden. Händler müssen Maßnahmen zur Abfallvermeidung ergreifen.
  • Recycling-Pflicht: Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen verwendet werden, die wirtschaftlich recycelbar sind. Für Kunststoffverpackungen gelten verbindliche Mindestrezyklatquoten.
  • Mehr Wiederverwendung: Restaurants und Imbisse müssen eigene Mehrwegbehälter zulassen. Verpackungen müssen Wiederverwendbarkeitskriterien erfüllen.
  • Einweg-Plastikverbot: Bestimmte Einwegverpackungen, z.B. für kleine Obst- und Gemüseportionen, werden schrittweise verboten.
  • Schadstoffreduktion: Strengere Grenzwerte für schädliche Stoffe wie PFAS.
  • Kennzeichnungspflicht: Verpackungen müssen klar über Materialzusammensetzung und Entsorgung informieren.
  • Kompostierbarkeit: Bestimmte Verpackungen müssen künftig kompostierbar sein.

Diese Maßnahmen sollen Umwelt und Gesundheit schützen sowie den europäischen Binnenmarkt für Recycling und Sekundärrohstoffe stärken.

Weitere Informationen zur Umsetzung sollen in Kürze folgen.

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