20. Juni 2024
Die EU-Umweltminister haben am 17. Juni 2024 in Luxemburg ihre erste offizielle Position zur Green Claims Directive verabschiedet. Einer Richtlinie gegen irreführende Umweltschutzangaben, die von mehreren NGOs als abgeschwächt kritisiert wurde.
In dem Bemühen, sich von der Konkurrenz abzuheben und in den Augen der Verbraucher umweltfreundlicher zu erscheinen, verwenden Unternehmen immer mehr Nachhaltigkeitslabels oder werben damit, dass ihre Produkte klimaneutral oder umweltfreundlich sind.
Eine EU-Studie hat ergeben, dass 40 Prozent der Umweltaussagen von Unternehmen „völlig unbegründet“ und 53 Prozent „vage, irreführend oder unbegründet“ waren.
Aus diesem Grund hat die Kommission im März 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie über umweltbezogene Angaben vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dass umweltbezogene Angaben von Unternehmen auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und von den nationalen Behörden überwacht werden müssen.
Der neue Vorschlag sieht vor, dass umweltbezogene Angaben und Kennzeichnungen klar und leicht verständlich sein müssen. Sie müssen sich konkret auf die Umwelteigenschaften beziehen, auf die sie sich beziehen, wie beispielsweise die Haltbarkeit des Produkts, seine Recyclingfähigkeit oder seine Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
Alle umweltbezogenen Aussagen müssen vor ihrer Veröffentlichung von unabhängigen Experten überprüft werden.
Nachdem das Europäische Parlament im März seine Stellungnahme in erster Lesung abgegeben hat, hat der Umweltrat nun seinen ersten formellen Standpunkt beziehungsweise seine allgemeine Ausrichtung zu diesem Dossier verabschiedet.
Die beiden Berichterstatter des Textes für das Parlament wurden bei den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni nicht wiedergewählt.
Ihre Nachfolger sind noch nicht ernannt worden. Nun hoffen die NGOs, dass das Parlament zwei Abgeordnete aus den gleichen Fraktionen ernennen wird, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.