30. September 2023

Überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz

Allgemein | Nachhaltige Energiesysteme

Die erstmals 2012 verabschiedete Richtlinie wurde 2018 und 2023 aktualisiert und enthält Regeln und Verpflichtungen zur Erreichung der ehrgeizigen Energieeffizienzziele der EU.

Energieeffizienz trägt zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs bei und ist daher von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der Klimaschutzziele der EU, während sie gleichzeitig die derzeitige und künftige Energiesicherheit und Erschwinglichkeit verbessert. Um sicherzustellen, dass das EU-Ziel für 2030, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % (im Vergleich zu 1990) zu senken, erreicht werden kann, hat die Kommission die Energieeffizienzrichtlinie zusammen mit anderen Energie- und Klimavorschriften überarbeitet.

Die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie, die am 20. September 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erhöht die Ambitionen der EU im Bereich der Energieeffizienz erheblich.

Mit der Richtlinie wird der Grundsatz “Energieeffizienz zuerst” als Grundprinzip der EU-Energiepolitik festgelegt und erhält damit zum ersten Mal Rechtskraft. In der Praxis bedeutet dies, dass die EU-Länder die Energieeffizienz bei allen relevanten politischen und wichtigen Investitionsentscheidungen im Energie- und Nicht-Energiebereich berücksichtigen müssen.

Die Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2023 folgt auf einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie zur Energieeffizienz, den die Kommission im Juli 2021 als Teil des EU-Pakets für den Green Deal vorgelegt hat. Der Vorschlag von 2021 wurde im Rahmen des REPowerEU-Plans, den die Kommission im Mai 2022 vorstellte, weiterentwickelt, um die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland zu verringern.

Überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie vom 13.09.2023: hier.

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