Das europäische Förderprogramm STAGE unterstützt Unternehmen gezielt dabei, sich zu wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Marktführern in der europäischen Industrie zu entwickeln. Ziel ist es, KMU zu identifizieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um sie bei der Entwicklung ihrer Pläne für den Übergang zur Nachhaltigkeit zu unterstützen, sie investitionsfähig zu machen und private Finanzmittel anzuziehen.

Jedem der 2000 KMU, die im Rahmen dieses Aufrufs rekrutiert werden, werden erfahrene Nachhaltigkeitsberater zur Seite gestellt, die sie auf ihrem Weg durch die STAGE Transformation begleiten werden.

Das Programm gliedert sich in drei Phasen:

Für mindestens 500 KMU, die diese Phase abschließen, werden Umstellungsfahrpläne und Pläne für den Übergang zur Nachhaltigkeit entwickelt.

100 KMU erhalten bis zu 50 000 EUR aus dem STAGE-Zuschussprogramm über separate Aufforderungen und ein zusätzliches Antragsverfahren.

Die 20 leistungsstärksten Unternehmen erhalten eine spezielle Finanzberatung.

Der aktuelle Aufruf läuft bis 30. Mai 2025.

Weitere Informationen finden sich hier.

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den “Deal für eine saubere Industrie” (“Clean Industrial Deal”) vorgestellt. Diese Initiative zielt darauf ab, europäische Unternehmen bei der Dekarbonisierung zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Angesichts hoher Energiekosten und globaler Konkurrenz soll der Clean Industrial Deal saubere Technologien fördern, Bürokratie abbauen und finanzielle Unterstützung für nachhaltige Innovationen bereitstellen.

Was bedeutet der Clean Industrial Deal für Unternehmen?

  1. Energiepreise senken und Versorgung sichern
    • Der “Affordable Energy Action Plan” soll Energiekosten für Unternehmen senken und die Abhängigkeit.
    • Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Elektrifizierung von Produktionsprozessen.
  2. Förderung nachhaltiger Produktion
    • Spezielle Programme zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien.
    • Erleichterter Zugang zu Finanzierung für CO2-neutrale Produktionsmethoden.
  3. Finanzierung und Investitionen
    • Über 100 Milliarden Euro zur Förderung sauberer Produktionsprozesse.
    • Neue Förderprogramme zur Finanzierung von Innovationen und nachhaltiger Technologieentwicklung.
    • Vereinfachte staatliche Beihilfen für den Ausbau sauberer Produktionskapazitäten.
  4. Kreislaufwirtschaft als Chance
    • Förderung von Recycling, Wiederverwendung und effizientem Materialeinsatz.
    • EU-Unterstützung für Unternehmen, die auf nachhaltige Produktion umstellen wollen.
  5. Bürokratieabbau und bessere Rahmenbedingungen
    • Vereinfachung regulatorischer Vorgaben für Unternehmen.
    • Stärkere Berücksichtigung von Unternehmens-Bedürfnissen in der Industriepolitik.
  6. Qualifizierte Fachkräfte für die Zukunft
    • Investitionen in Weiterbildungsprogramme für nachhaltige Technologien und Digitalisierung.
    • Förderung von Fachkräften durch das Erasmus+-Programm mit 90 Milliarden Euro.

Der Clean Industrial Deal verspricht Unternehmen erhebliche Vorteile durch niedrigere Energiekosten, einfacheren Zugang zu Finanzhilfen und reduzierte Bürokratie. Durch gezielte Investitionen in nachhaltige Technologien sollen Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig bleiben und aktiv zur grünen Transformation der europäischen Industrie beitragen.

Die Mitteilung zum Clean Industrial Deal findet sich hier.

Am 11. Februar 2025 tritt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging & Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft. 18 Monate später, also voraussichtlich im Jahr 2026, wird sie rechtsverbindlich. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, Recycling zu fördern und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Die wichtigsten Neuerungen:

Diese Maßnahmen sollen Umwelt und Gesundheit schützen sowie den europäischen Binnenmarkt für Recycling und Sekundärrohstoffe stärken.

Weitere Informationen zur Umsetzung sollen in Kürze folgen.

Am 29. Januar 2025 hat die Europäische Kommission den EU-Wettbewerbskompass vorgestellt, eine strategische Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und zur Sicherung nachhaltigen Wohlstands. Ziel ist es, Europa als Innovationsstandort zu festigen, nachhaltige Technologien zu fördern und die industrielle Transformation voranzutreiben. Für Unternehmen bietet der Kompass Chancen durch vereinfachte Rahmenbedingungen, gezielte Förderungen und eine Stärkung des Binnenmarkts.

Drei zentrale Handlungsfelder

  1. Innovation und Digitalisierung fördern
    • Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds für Unternehmen.
    • Initiativen wie “AI Gigafactories” und “Apply AI” zur industriellen Nutzung von Künstlicher Intelligenz.
    • EU-Start-up- und Scale-up-Strategie zur Reduzierung von Hürden für junge Unternehmen.
  2. Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit vereinen
    • Sicherstellung erschwinglicher und sauberer Energie durch einen “Affordable Energy Action Plan”.
    • Unterstützung energieintensiver Branchen wie Stahl, Metalle und Chemie durch gezielte Förderprogramme.
    • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für klimafreundliche Technologien.
  3. Resiliente Lieferketten und Marktzugang sichern
    • Neue Handels- und Investitionspartnerschaften zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung.
    • Überarbeitung des öffentlichen Beschaffungswesens zur Stärkung europäischer Unternehmen.
    • Maßnahmen zur Reduzierung strategischer Abhängigkeiten in Schlüsselsektoren.

Fünf Querschnittsbereiche zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

  1. Bürokratieabbau: Reduzierung administrativer Lasten um mindestens 25% für Unternehmen und 35% für KMU.
  2. Vertiefung des Binnenmarkts: Beseitigung regulatorischer Hürden und Beschleunigung von Standardisierungsprozessen.
  3. Finanzierung verbessern: Aufbau einer Europäischen Spar- und Investitionsunion zur Erleichterung von Kapitalflüssen.
  4. Fachkräftesicherung: Einrichtung einer “Union der Kompetenzen” zur Förderung von Aus- und Weiterbildung.
  5. Koordinierte Wirtschaftspolitik: Einführung eines Wettbewerbssteuerungsinstruments zu besseren Abstimmung von EU- und nationalen Maßnahmen.

Der EU-Wettbewerbskompass bietet eine klare Strategie, um Europa als Wirtschaftsstandort zu stärken und KMU durch gezielte Maßnahmen zu unterstützen. Die Verbindung von Innovation, Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Resilienz soll langfristig Wachstum und Wohlstand sichern.

Die Mitteilung über den EU-Wettbewerbskompass findet sich hier.

Die Europäische Kommission plant die Einführung des “European Innovation Act”, um den rechtlichen Rahmen für Innovationen in Europa zu verbessern. Ein zentrales Ziel dieses Gesetzes ist es, innovationsfreundliche Bedingungen zu schaffen, damit Unternehmen vermehrt sogenannte Reallabore nutzen können. Diese bieten legale Testräume, in denen neue Lösungsansätze unter realen Marktbedingungen erprobt werden können.

Zudem soll der Zugang zu Risikokapital erleichtert werden, um es innovativen Unternehmen zu ermöglichen, europäisches Privatkapital effizienter für die Finanzierung neuer Projekte zu nutzen.

Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Maßnahmen des Gesetzes ausgestaltet werden und welche Auswirkungen sie auf die europäische Innovationslandschaft haben werden.

Seit dem 1. Dezember 2024 ist die neue Europäische Kommission im Amt. Während das detaillierte Arbeitsprogramm für 2025 erst Mitte Februar vorgestellt wird, hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits ihre Prioritäten für die ersten 100 Tage gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Ein zentrales Element ist der “Kompass für Wettbewerbsfähigkeit”, der Mitte Januar präsentiert wird. Er umfasst drei Säulen: die Schließung der Innovationslücke zu den USA und China, die Verringerung strategischer Abhängigkeiten sowie die Balance zwischen Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidend wird sein, ob der Kompass über die bisherigen politischen Initiativen hinausgeht und konkrete Maßnahmen liefert.

Zusätzlich wird Ende Februar die Strategie für den “Clean Industrial Deal” veröffentlicht. Diese soll Aktionspläne für bezahlbare Energie, die Automobil- und Chemieindustrie sowie ein Gesetz zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie enthalten. Außerdem ist ein EU-Wettbewerbsfähigkeitsfonds geplant, um bestehende EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation zu bündeln.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist der Bürokratieabbau. Die Kommission plant ein umfassendes Omnibus-Gesetz zur Verringerung administrativer Belastungen, das Berichts- und Sorgfaltspflichten reduzieren soll. Dies wäre ein erster Schritt in Richtung des von den EU-Mitgliedstaaten geforderten “revolutionären Vereinfachungsprozesses”.

Darüber hinaus stehen weitere Initiativen auf der Agenda: Eine neue Binnenmarktstrategie im Juni 2025, ein EU Innovation Act sowie ein Gesetz zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, das 2026 folgen soll. Diese Vorhaben bieten Chancen für die Wirtschaft, müssen aber über bisherige Absichtserklärungen hinausgehen und konkrete Verbesserungen für Unternehmen bringen.

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung erweitert den Anwendungsbereich von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle Waren im EU-Markt – inklusive Onlinehandel und Importware. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern.

Kernpunkte der Verordnung:

Die EU-Kommission legt konkrete Anforderungen per delegierten Rechtsakten fest. Unternehmen erhalten 18 Monate Übergangszeit pro Produktverordnung. Für KMU gibt es Erleichterungen sowie finanzielle und technische Unterstützung.

Die neue Ökodesign-Verordnung im Volltext findet sich hier.

Die EU-Umweltminister haben am 17. Juni 2024 in Luxemburg ihre erste offizielle Position zur Green Claims Directive verabschiedet. Einer Richtlinie gegen irreführende Umweltschutzangaben, die von mehreren NGOs als abgeschwächt kritisiert wurde.

In dem Bemühen, sich von der Konkurrenz abzuheben und in den Augen der Verbraucher umweltfreundlicher zu erscheinen, verwenden Unternehmen immer mehr Nachhaltigkeitslabels oder werben damit, dass ihre Produkte klimaneutral oder umweltfreundlich sind.

Eine EU-Studie hat ergeben, dass 40 Prozent der Umweltaussagen von Unternehmen „völlig unbegründet“ und 53 Prozent „vage, irreführend oder unbegründet“ waren.

Aus diesem Grund hat die Kommission im März 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie über umweltbezogene Angaben vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, dass umweltbezogene Angaben von Unternehmen auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und von den nationalen Behörden überwacht werden müssen.

Der neue Vorschlag sieht vor, dass umweltbezogene Angaben und Kennzeichnungen klar und leicht verständlich sein müssen. Sie müssen sich konkret auf die Umwelteigenschaften beziehen, auf die sie sich beziehen, wie beispielsweise die Haltbarkeit des Produkts, seine Recyclingfähigkeit oder seine Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.

Alle umweltbezogenen Aussagen müssen vor ihrer Veröffentlichung von unabhängigen Experten überprüft werden.

Nachdem das Europäische Parlament im März seine Stellungnahme in erster Lesung abgegeben hat, hat der Umweltrat nun seinen ersten formellen Standpunkt beziehungsweise seine allgemeine Ausrichtung zu diesem Dossier verabschiedet.

Die beiden Berichterstatter des Textes für das Parlament wurden bei den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni nicht wiedergewählt.

Ihre Nachfolger sind noch nicht ernannt worden. Nun hoffen die NGOs, dass das Parlament zwei Abgeordnete aus den gleichen Fraktionen ernennen wird, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Die Europäische Kommission hat am 6. Juni 2024 den Transformationspfad für das Ökosystem Luft- und Raumfahrt veröffentlicht. Der Strategiebericht enthält 53 vorrangige Maßnahmen, die den doppelten Übergang, die langfristige Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützen sollen.

Mit der Veröffentlichung des Transformationspfads beginnt nun die Phase der gemeinsamen Umsetzung. Das Hauptziel dieses Prozesses ist es, Verpflichtungen von verschiedenen Interessengruppen einzuholen. Dazu wird bald ein Aufruf zur Einreichung von Verpflichtungen veröffentlicht, der während der gesamten Umsetzungsphase offen bleibt. Dieser Aufruf soll Zusagen über konkrete Maßnahmen sammeln, die die Interessengruppen ergreifen werden, um die im Transformationspfad genannten Maßnahmen voranzubringen.

Am 12. März 2024 hat die Europäische Kommission den Transformationspfad für das Ökosystem Einzelhandel veröffentlicht. Der Strategiebericht enthält rund 50 Maßnahmen, die gemeinsam mit einer breiten Gemeinschaft von Akteuren des Einzelhandels erarbeitet wurden, um den doppelten Übergang, die langfristige Widerstandsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels zu unterstützen.

Das Ökosystem der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist eines der 14 wichtigsten industriellen Ökosysteme, die in der Industriestrategie der EU genannt werden. In dieser Strategie wurde angekündigt, dass gemeinsam mit den Akteuren Wege für den Übergang geschaffen werden sollen, um den grünen und digitalen Wandel zu beschleunigen.

Der Transformationspfad für das Ökosystem der Agrar- und Ernährungsindustrie wurde am 11. März 2024 veröffentlicht.