5. Juli 2024

Neue EU-Ökodesign-Verordnung

Allgemein | Nachhaltiges Wirtschaften | Überarbeitung von Prozessen

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung erweitert den Anwendungsbereich von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle Waren im EU-Markt – inklusive Onlinehandel und Importware. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern.

Kernpunkte der Verordnung:

  • Neue Anforderungen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz
  • Digitale Produktpässe mit Infos zu Umwelt- und CO2-Fußabdruck
  • Ergänzung der Energieverbrauchskennzeichnung um einen Reparierbarkeits-Index
  • Ökodesign-Kriterien für öffentliche Beschaffungen
  • Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Textilien und Schuhe ab Juli 2026 (mit Ausnahmen für KMU)

Die EU-Kommission legt konkrete Anforderungen per delegierten Rechtsakten fest. Unternehmen erhalten 18 Monate Übergangszeit pro Produktverordnung. Für KMU gibt es Erleichterungen sowie finanzielle und technische Unterstützung.

Die neue Ökodesign-Verordnung im Volltext findet sich hier.

Kategorien


Neuste Beiträge


Archiv