5. Juli 2024
Allgemein | Nachhaltiges Wirtschaften | Überarbeitung von Prozessen
Die neue EU-Ökodesign-Verordnung erweitert den Anwendungsbereich von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle Waren im EU-Markt – inklusive Onlinehandel und Importware. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern.
Kernpunkte der Verordnung:
Die EU-Kommission legt konkrete Anforderungen per delegierten Rechtsakten fest. Unternehmen erhalten 18 Monate Übergangszeit pro Produktverordnung. Für KMU gibt es Erleichterungen sowie finanzielle und technische Unterstützung.
Die neue Ökodesign-Verordnung im Volltext findet sich hier.